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Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten, Bestellungsurkunde, Verantwortlichkeitsbereich
ZWF 2020/57
§ 9 Abs 2 VStG
Der Umfang des übertragenen Verantwortlichkeitsbereichs ist ausschließlich aus dem Inhalt der Bestellungsurkunde ohne weitere Ermittlungstätigkeit und Zuhilfenahme weiterer Beweise zu ermitteln. Bei der Auslegung der Bestellungsurkunde ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Diese Grundsätze gelten sowohl für den Umfang des Verantwortlichkeitsbereichs als auch für die Zustimmungserklärung. Die Rechtsfrage, ob für einen bestimmten Standort bestellte verantwortliche Beauftragte auch für Übertretungen außerhalb dieses Standorts verwaltungsstrafrechtlich herangezogen werden können, kann nur jeweils anhand der Auslegung des Inhalts der Bestellungsurkunde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden.