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ZWF 6, November 2020, Seite 304

Abschluss eines Kreditvertrags, Untreue, Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch

ZWF 2020/53

§§ 15, 153 StGB

; RIS-Justiz RS0133238

Das Stadium einer straflosen Vorbereitungshandlung wird jedenfalls überschritten, wenn der Täter, der zum Abschluss von Kreditverträgen im Namen einer Bank befugt ist, in Kenntnis der Kreditunwürdigkeit der potenziellen Kreditnehmer und der Vorlage gefälschter oder inhaltlich unrichtiger Unterlagen falsche Daten in das bankinterne EDV-System einspeist, um die automatisierte Erstellung der Kreditverträge und im unmittelbaren Anschluss daran deren Unterfertigung durch die Kreditnehmer zu erwirken.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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