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EuGH: Neue Entscheidungen zur gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen
Fragen der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beschäftigen den EuGH laufend und führen zu Klarstellungen bei der Auslegung der Rechtsakte. Zwei Urteile aus dem März 2020 betreffen zum einen die Frage der beiderseitigen Strafbarkeit beim Europäischen Haftbefehl, zum anderen die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen, die über juristische Personen verhängt werden.
Beiderseitige Strafbarkeit: Relevante Rechtslage im Ausstellungsmitgliedstaat
Art 2 Abs 2 Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl (RB EHB) verlangt, dass der Vollstreckungsstaat bei bestimmten Straftaten (Listendelikte) auf die Überprüfung des Vorliegens einer beiderseitigen Strafbarkeit der Straftat verzichtet, wenn diese im Ausstellungsmitgliedstaat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedroht ist. In seinem Urteil vom , C-717/18, X, setzt sich der EuGH mit der Frage auseinander, welcher Zeitpunkt und somit welche Fassung der Strafvorschrift des Ausstellungsstaates für diese Beurteilung entscheidend sein sollen – jene zur Zeit der Begehung der Tat oder jene zur Zeit der Ausstellung oder Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls.
Im Jahr 2017 hatte die spanische Audiencia Nacional den...