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ZWF 2, März 2017, Seite 90

Praxisbericht zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

Heidemarie Winkler

Immer wieder wird die Verfasserin von Seiten der Verteidiger gefragt, wie der Kontakt bzw die Zusammenarbeit zwischen der Finanzstrafbehörde und der Staatsanwaltschaft in der Praxis eigentlich aussieht. Für den Zuständigkeitsbereich Wien soll hier ein Einblick gewährt werden.

1. Kontaktaufnahme

Grundsätzlich werden vier Handlungsszenarien unterschieden, was die erstmalige Kontaktaufnahme zwischen diesen beiden Behörden anbelangt:

1.

Die Staatsanwaltschaft beauftragt aufgrund einer Verdachtslage die Finanzstrafbehörde mit der Durchführung von Ermittlungen (bspw Betriebsprüfungen, Hausdurchsuchungen, Einvernahmen).

2.

Während einer laufenden Betriebsprüfung nimmt der Prüfer mit der Finanzstrafbehörde Kontakt auf, weil offenbar ein vorsätzliches Finanzvergehen in Gerichtszuständigkeit vorliegt. Die Finanzstrafbehörde berichtet der Staatsanwaltschaft.

3.

Die Finanzstrafbehörde erlangt – bspw aufgrund einer Anzeige – Hinweise auf ein konkretes vorsätzliches Finanzvergehen über 100.000 € und beabsichtigt neben der Anordnung einer Prüfung nach § 99 FinStrG noch zusätzliche Zwangsmaßnahmen.

4.

Nach abgeschlossener Betriebsprüfung und Würdigung durch die Finanzstrafbehörde kommt diese zu dem Schluss, dass ein Finanzverg...

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