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ZWF 2, März 2017, Seite 47

Zur Bestrafung von Wirtschaftskriminalität

Eine rechtspsychologische Betrachtung der Wirksamkeit von Strafen

Stephan Muehlbacher

Strafen sollen präventiv wirken und von illegalem Verhalten abschrecken. Außerdem wird bestraft, nachdem eine Tat entdeckt wurde, um die verletzte Gerechtigkeit wiederherzustellen. Für die Praxis bedeutet dies, die schwierige Balance zwischen wirksamen und dennoch als fair empfundenen Strafen zu finden.

1. Einleitung

Wirtschaftskriminalität – wie bspw Korruption, Steuerhinterziehung oder Untreue – wird traditionell durch die Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen bekämpft. Aus psychologischer Sicht werden durch eine Bestrafung zwei unterschiedliche Ziele verfolgt: Einerseits sollen Strafen präventiv wirken und von der Begehung einer Tat abschrecken, andererseits wird durch die Bestrafung des Täters „Rache“ geübt und die Wiedergutmachung des verursachten Schadens sowie die Wiederherstellung von Gerechtigkeit angestrebt. Im Folgenden werden diese beiden Ziele diskutiert und die Ergebnisse empirischer Untersuchungen dazu berichtet.

2. Prävention: Bestrafen zur Abschreckung

Die Möglichkeit, dass delinquentes Verhalten angezeigt und bestraft werden könnte, soll von der Begehung einer Tat abschrecken. Diese Annahme ist theoretisch fundiert und in der Praxis weit verbreitet. Zum Beispiel we...

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