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(Neben-)Folgen einer Verurteilung nach dem VbVG
Das gerichtliche Strafverfahren gegen einen Verband endet im Fall einer Verurteilung regelmäßig mit der Verhängung einer Verbandsgeldbuße. Diese ist für das Unternehmen idR aber wirtschaftlich verkraftbar. Bis dato wenig Beachtung finden hingegen sonstige rechtliche sowie faktische Konsequenzen, die aus einer Verurteilung nach dem VbVG resultieren können.
1. Praktische Bedeutung des VbVG
Mit Inkrafttreten des VbVG am wurde – veranlasst durch internationale Vorgaben – die Verantwortlichkeit und Sanktionierung von Verbänden für Straftaten von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Verbandes in das gerichtliche Kriminalstrafrecht implementiert. Bereits der Gesetzwerdungsprozess hin zu einem eigenständigen Unternehmensstrafrecht wurde von zahlreichen Diskussionen und schwerwiegenden Bedenken seitens der Lehre, Justiz und Wirtschaft begleitet. Insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des VbVG war – auch noch nach seinem Inkrafttreten – heftig umstritten. Der VfGH hat diesen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Verbandsverantwortlichkeit – unter Verneinung der Geltung des allgemeinen Schuldprinzips in Bezug auf juristische Personen – nunmehr aber eine Absage erteilt, womit die jahrelang geführten ...