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Zunächst keine Registrierkassenpflicht – in Deutschland
Der vorliegende Beitrag nimmt Bezug auf den Artikel von Achatz zur Verfassungskonformität der Registrierkassenpflicht in Österreich in Heft 3/2016 der ZWF. Achatz stellt darin die Rechtsprechung des VfGH zur gesetzmäßigen Bestimmung des § 131b Abs 1 BAO und die mit dem Steuerreformgesetz 2015/2015 (StRefG 2015/2016) eingeführte Pflicht, Bareinnahmen im Falle des Überschreitens der Umsatzgrenzen des § 131b Abs 1 Z 2 BAO durch ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu erfassen, dar. Zudem nimmt er Bezug auf die mit der Einführung der Registrierkassenpflicht verbundenen Konsequenzen für die Abgabenerhebung und die Festsetzung der Abgaben. Er setzt sich mit der Vermutung der ordnungsgemäßen Kassenführung ebenso auseinander wie mit der Umsatzermittlung im Schätzwege in jenen Fällen, in denen die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen objektiv in Zweifel zu ziehen ist.
Diese abgabenrechtlichen Besonderheiten im Falle einer gegebenen Schätzungsbefugnis gewinnen auch in Deutschland erheblich an Bedeutung. Gerichte und Gesetzgebung mussten sich bereits mehrfach mit den abgabenrechtlichen Schätzungsbefugnissen sowie der Übernahme dieser abgabenrechtlichen Umsatzfeststellungen in das Strafverfahren auseinandersetzen. Eine Über...