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Untreue; Kridadelikte; Cash Pooling; Konzern
Schönborn, Zur strafrechtlichen Beurteilung des konzerninternen Cash Pooling, JSt 2016, 421
Der Beitrag erläutert die Hintergründe des Cash Pooling und untersucht diese Thematik aus strafrechtlicher Sicht seit dem StRÄG 2015. Dabei wird darauf eingegangen, ob und inwieweit das Cash Pooling eine Strafbarkeit wegen Untreue, betrügerischer Krida und der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen begründen kann. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Cash Pooling bei Leistungen an Konzernunternehmen mit hundertprozentiger Anteilsverbindung seit dem StRÄG 2015 keine Untreue mehr begründet wird, weil die Zahlungen dem wirtschaftlich Berechtigten nützen sollen, sodass kein Befugnismissbrauch vorliegt. Bei einer Vermögensverringerung und Handeln entgegen den Grundsätzen des ordentlichen Wirtschaftslebens sei jedoch bei entsprechender Kürzung des Befriedigungspools der Gläubiger eine Strafbarkeit nach § 156 StGB oder subsidiär bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eine Erfüllung von § 159 StGB einschlägig.