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ZWF 2, März 2017, Seite 83

Kontenregister; Bankauskunft; Strafrechtsänderungsgesetz I 2016

ZWF Redaktion

§§ 109 Z 3 und 4, 116, 514 Abs 33 StPO; §§ 3, 4 Abs 1 Z 1 KontRegG; § 3 KontReg-DV

Routil/Haumer, Zugriff auf das Kontenregister für die Staatsanwaltschaft erst mit – neue Übergangsbestimmung betreffend Konteneinsicht durch BGBl 2016/65, JSt 2016, 430

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen bei den Übergangsbestimmungen der Konteneinsicht, die die Einsicht durch die Staatsanwaltschaft in das Kontenregister um zwei Monate verzögern und die einzusehenden Daten ab dem eingrenzen. Die veränderten Übergangsbestimmungen sind offensichtlich die Berichtigung eines Versehens: Das Fristende für die Erstübermittlung der Daten mit sowie die Inbetriebnahme des Kontenregisters (erst) mit waren seit Erlass der KontReg-DV mit BGBl II 2016/92 am bekannt. Dennoch wurde ursprünglich das Inkrafttreten der Neufassungen der §§ 109, 116 StPO durch das BGBl I 2016/26 vom mit normiert, obwohl am das Kontenregister zum einen noch nicht in Betrieb war und zum anderen die Frist für die Erstübermittlung der Daten erst am endete. Das Inkrafttreten der Neufassung der §§ 109, 116 StPO mit sowie deren Anwendung lediglich auf Abfragen betreffend Geschäftsverbindungen ab dem wurde nunmehr mit BGBl I 2016/65 sohin an die KontReg-DV angepasst. Die Regelung sei insofern von erheblicher ...

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