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Sicherstellung; Widerspruch; Sichtungsverfahren
Stricker, Schutz von Berufsgeheimnissen. Zum Widerspruch nach § 112 StPO, ÖJZ 2016/77, 539
Der Widerspruch nach § 112 StPO ist trotz seines einfach verständlichen Anliegens, bestimmte Berufsgeheimnisse vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden umfassend zu schützen, komplex ausgestaltet und mit vielschichtigen Problemen behaftet. Diese reichen von der Legitimation, den Widerspruch zu erheben, über den Umfang und den Prüfungsmaßstab der Sichtung bis zum Verwendungsverbot der daraus gewonnenen Erkenntnisse. Höchstgerichtliche Rechtsprechung ist Mangelware, sodass diese Probleme noch nicht geklärt sind. Der vorliegende Beitrag bietet für einige Probleme des Widerspruchs Lösungsansätze.