Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neudurchführung der Hauptverhandlung; Verzicht
ZWF 2016/36
; RIS-Justiz RS0130725
Der ausdrücklich zu erklärende, unwiderrufliche und rechtswirksam bereits zum Zeitpunkt der Vertagung mögliche Verzicht auf Neudurchführung der Hauptverhandlung bezieht sich ausschließlich auf die im Verzichtszeitpunkt bereits durchgeführten und die nächstfolgende, nicht aber auf allfällige künftig erst anzuberaumende weitere Verhandlungen.