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ZWF 5, September 2016, Seite 219

Finanzstrafverfahren; Diversionsausschluss

ZWF Redaktion

§ 203 FinStrG

Haumer/Kudrna, Finanzstrafverfahren ist nicht gleich Strafverfahren - Ist der Diversionsausschluss für Finanzstrafverfahren in § 203 FinStrG verfassungswidrig? JSt 2016, 250

Seit dem Jahr 2000 ist ein Rücktritt von der Verfolgung (Diversion) nicht nur in den Sonderbereichen des Drogen- und Jugendstrafrechts, sondern auch im „allgemeinen“ Strafrecht ein bestehendes Instrument, das sich mittlerweile zum Erfolgsmodell entwickelt hat. Der Gesetzgeber erweiterte mit dem StRÄG 2015 abermals den Anwendungsbereich der Diversion; er entschied sich aber dennoch gegen die Zulässigkeit einer Diversion in gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung von Finanzstrafverfahren und sonstigen Strafverfahren verfassungskonform ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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