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Verfall; Vermögenswerte; Gegenstände
ZWF 2016/34
(14 Os 42/16g); RIS-Justiz RS0130833
Der Anknüpfungstatbestand des Verfalls, nämlich „Vermögenswerte“, ist nicht in jedem Fall gegenstandsbezogen. Durch mit Strafe bedrohte Handlungen erlangte geldwerte Dienstleistungen sind vom Begriff „Vermögenswerte“ daher ebenso erfasst wie ersparte Aufwendungen oder Nutzungen von Gebrauchsvorteilen. Insoweit kann der Ausspruch des Verfalls aber nur auf § 20 Abs 3 StGB gestützt werden, weil Objekte der Anordnung nach dem Grundtyp (§ 20 Abs 1 StGB) nur Gegenstände sein können.