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ZWF 5, September 2016, Seite 219

Aussageverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Umgehungsverbot

ZWF Redaktion

§ 157 Abs 2 StPO

Riffel, Einige Überlegungen zur Verwertbarkeit von Unterlagen von „Parteienvertretern“ in der Hauptverhandlung, RZ 2016, 159

Nach Ansicht des Autors könnten und (entsprechende Beweisrelevanz vorausgesetzt) müssten alle dem Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen, die (egal in welchem Verfahrensabschnitt) rechtmäßig – etwa durch freiwillige Übergabe oder durch eine in den Zeitpunkten ihrer Bewilligung und Anordnung zulässige Zwangsmaßnahme – beschafft wurden, als Beweismittel in der Hauptverhandlung vorkommen und bei der Urteilsfällung berücksichtigt werden.

Anmerkung

Vgl dazu auch Rebisant, Anm zu , ZWF 2016/20, 114.

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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