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Korruption; Vorteil, Rechtsanspruch
ZWF 2016/33
; RIS-Justiz RS0130815
Spruch
In der Strafsache gegen Monika W und andere Beschuldigte wegen des Vergehens der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 StGB, AZ 7 St 10/15k der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, verletzt deren Entscheidung vom über die Beendigung des Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten Franz Wo, Franz G und Adolf R § 304 Abs 1 StGB und § 190 Z 2 StPO.
Sachverhalt
Zum Aktenzeichen 7 St 15/13t der WKStA wird ein Ermittlungsverfahren gegen Paul H, Inhaber eines Fotoateliers (Paul H GmbH), und mehrere Leiter von Schulen und Kindergärten in Oberösterreich geführt, dem der in der Begründung (§ 194 Abs 2 zweiter Satz StPO) der hier angefochtenen Entscheidung folgendermaßen zusammengefasste Sachverhalt zugrunde liegt:
Paul H habe Schulen und Kindergärten Zuwendungen („Provisionen“) in Form von Sach- und/oder Geldleistungen dafür gewährt, dass er von den Leitern dieser Schulen und Kindergärten den „Auftrag“ erhalten habe, dort seiner Tätigkeit als „Schulfotograf“ nachgehen zu können. Meist habe er entsprechende (branchenübliche) Zusagen bereits in seine diesen Einrichtungen präsentierten Angebote aufgenommen, um wettbewer...