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ZWF 5, September 2016, Seite 236

Zum italienischen Straftatbestand der Korruption zwischen Privatpersonen

Lukas Staffler

Das strafrechtliche Verbot von Privatkorruption offenbart eine Wertehaltung, wonach die Erlangung von Vorteilen über unlautere Mittel nicht nur im Verkehr mit der öffentlichen Hand, sondern auch im allgemeinen Wirtschaftsleben verpönt ist. Die Bestrafung von Korruption im privaten Bereich sorgt nicht nur in Österreich immer wieder für Diskussion und Reformvorhaben, sondern auch in den Nachbarländern. Dieser Beitrag untersucht den italienischen Straftatbestand „Korruption zwischen Privatpersonen“, der zuletzt 2012 grundlegend novelliert wurde, und beleuchtet Vor- sowie Nachteile dieser Regelung bei der strafrechtlichen Ahndung von Korruption im privaten Bereich.

1. Neuer Straftatbestand „Korruption zwischen Privatpersonen“

In Italien gipfelte die Diskussion um die Bekämpfung der Korruption im privaten Sektor in der Umsetzung einer Gesetzesreform, die den im Jahr 2002 grundlegend neu konzipierten Tatbestand der „Untreue infolge der Verschaffung oder der Zusicherung eines Nutzens“ mit Gesetz Nr 190/2012 erneut tiefgreifend novellierte. Dabei wurde nicht nur eine Änderung der Deliktsbezeichnung in „Korruption zwischen Privatpersonen“ vorgenommen, sondern es wurden auch zahlreiche Neuerun...

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