UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 242 Größenabhängige Erleichterung
Literatur
Königsmaier, Der Mindestinhalt des Anhangs bei der kleinen GmbH nach dem EU-GesRÄG, SWK 1997, W 108; Müller, Fragen zum Minderheitsrecht zur Aufstellung eines vollständigen Anhangs, RWZ 1998, 33; Huemer, Größenabhängige Erleichterungen bei der Rechnungslegung (2002).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Zu den Erleichterungen gem § 242 allgemein | |
II. | Erleichterungen gem § 242 Abs 1 | |
III. | Erleichterungen gem § 242 Abs 2 |
I. Zu den Erleichterungen gem § 242 allgemein
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Für den Inhalt des Anh v mittelgroßen und kleinen KapGes sieht § 242 UGB Erleichterungen vor; die begünstigten Ges haben das Wahlrecht, v jeder Erleichterung einzeln Gebrauch zu machen. Zurückzuführen ist § 242 in der vorliegenden Form auf die Umsetzung v Art 44 JA-RL mit dem EU-GesRÄG 1996. Gesetzesänderungen erfolgten aufgrund Änderungen der JA-RL; dHGB regelt Erleichterungen in § 288 dHGB. Die Abgrenzung nach Größenklassen ist dabei nach den Vorschriften des § 221 zu beurteilen, relevant ist dabei die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages zutr GesGröße. Im Jahr des Wechsels in eine nächsthöhere Größenklasse kann auf die Angabe jener Vorjahresbeträge verzichtet werden, die aufgrund der Erleichterun...