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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 241 Unterlassen von Angaben

Susanne Geirhofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Inhalt und Zweck der Schutzklausel gem § 241
1
II.
Allgemeine Schutzklausel (Abs 1)
25
III.
Unterlassen von Einzelangaben (Abs 2–4)
612
IV.
Unterlassen von Angaben gegenüber Abschlussprüfer, Aufsichtsrat, Aufsichtsgremien und einzelnen Gesellschaftern einer GmbH

I. Inhalt und Zweck der Schutzklausel gem § 241

1

Abs 1 beinhaltet die auf alle Angaben im Anhang ggf anzuwendende allgemeine Schutzklausel zur Wahrung des öff Interesses; Abs 2 bis 4 enthalten spezielle Schutzklauseln für die Ges mit in bestimmten Fällen anwendbaren WahlR, Angaben der § 238 Abs 2 und 3 sowie 239 Abs 1 Z 3 und 4 im UntInteresse nicht darzustellen. Die Anwendung der Schutzklausel muss zu einer hinsichtl der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutr Berichterstattung führen. Aufgrund unterlassener Angaben wird ggf v Grundsatz der Vollständigkeit abgewichen, ein Abgehen v Grundsatz der Wahrheit ist nicht mögl. ...

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