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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 240 Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften

Susanne Geirhofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Zur Berichterstattung gem § 240
13
II.
Zu den einzelnen Bestimmungen
A.
Angabe der Aktiengattungen (Z 1)
4
B.
Vorratsaktien (Z 2)
5
C.
Eigene Aktien (Z 3)
6
D.
Aktien aus bedingter Kapitalerhöhung bzw genehmigtem Kapital (Z 4)
7
E.
Genehmigtes Kapital (Z 5)
8
F.
Wandelschuldverschreibungen und vergleichbare Rechte (Z 6)
9
G.
Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte (Z 7)
10, 11
H.
Als Verbindlichkeit ausgewiesenes nachrangiges Kapital (Z 8)
I.
Wechselseitige Beteiligungen (Z 9)

I. Zur Berichterstattung gem § 240

1

§ 240 sieht Angaben zu Aktien und EK-ähnl Formen der Finanzierung vor. § 240 ist v allen Aktiengesellschaften ausnahmslos anzuwenden, da Anwendungsmöglichkeiten für die auf das öff Interesse abstellende Schutzklausel des § 241 Abs 1 „kaum vorzustellen“ sind. Auch ein Unterlassen der Angaben aufgrund Unwesentlichkeit ist nicht mögl. Keine Anwendungspflicht besteht bei einer PersGes mit einer AG als unbeschr haftender G...

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