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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 238 Weitere Angaben im Anhang

Susanne Geirhofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände (Z 1)
1
II.
Angaben zu Beteiligungen (Z 2)
25
III.
Angaben zu verbundenen Unternehmen (Z 3)
68
IV.
Erträge und Aufwendungen aus Gewinngemein- schaften (Z 4)
9, 10

I. Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände (Z 1)

1

Gem Z 1 besteht Angabepflicht für jenen Teil der insgesamt in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände, der v verbundenen Unt iSv § 228 Abs 3 oder v einem Gfter, dessen Anteil (direkt und indirekt v einem Treuhänder gehalten) den zehnten Teil des NennKap erreicht, erworben wurde. Die Norm betrifft nur aktivierungspflichtige immaterielle Vermögensgegenstände. Mit der gesonderten Darstellung erfolgt eine Information der Adressaten über den Anteil der in den gesamten immateriellen Vermögensgegenst ...

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