UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 228 Beteiligungen, verbundene Unternehmen
Literatur
Koppensteiner, Zurechnung von Beteiligungen im Wirtschaftsrecht, wbl 2005, 293; Bertram ua, Haufe HGB Bilanz Kommentar (2009); von Wysocki ua, Handbuch des Jahresabschlusses (2011); Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung3 (2012); Lüdenbach/Christian, IFRS Essentials2 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
§ 228 enthält zunächst eine Def des Beteiligungstatbestands. Diese gilt für den Bereich der untrechtl Rechnungslegungsvorschriften, uzw für alle bilanzierungspflichtigen Unt und nicht bloß für KapGes. Allerdings bauen auch die Vorschriften anderer Gesetze auf dem untrechtl Beteiligungsbegriff auf. Mittels der Kriterien für das Vorliegen einer Beteiligung erfolgt die Abgrenzung ggü den sonstigen Finanzanlagen sowie den Wertpapieren des UV. Im Bereich des FinAV gilt hinsichtl der Bewertung nicht das strenge, sondern das gemilderte Niederstwertprinzip.
2
Darüber hinaus wird in § 228 Abs 3 der Tatbestand des verbundenen Unternehmens definiert. Diese Def ist im Einzelabschluss für den Ausweis in Bilanz und GuV sowie für die AnhAngaben v Bedeutung.
3
Die Umsch...