UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 223 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung
Literatur
Reitinger, Die Prüfung des Lageberichts nach Aktienrecht und nach den Vorschriften der 4. EG-Richtlinie, in Coenenberg/von Wysocki (Hrsg), Beiträge zum Finanz- und Revisionswesen (1983); IDW, HFA 5/1988, Vergleichszahlen im Jahresabschluß und im Konzernabschluß sowie ihre Prüfung, WPg 1989, 42; AFRAC, Stellungnahme: Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs 2 UGB“ (Dezember 2009); Bertram ua, Haufe HGB Bilanz Kommentar (2009); IWP, RL 5, Vermerk der Mitzugehörigkeit gem § 225 Abs 2 UGB und § 223 Abs 5 UGB beim Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2010); AFRAC, Stellungnahme: Die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG (März 2012); Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung3 (2012); Lüdenbach/Christian, IFRS Essentials2 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Allgemeines | |
II. | Darstellungsstetigkeit bzw -kontinuität (Abs 1) | |
III. | Angabe von Vorjahreszahlen (Abs 2) | |
IV. | Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs 3) | |
V. | Untergliederungen und Hinzufügungen bzw Verkürzung auf den tatsächlichen Posteninhalt (Abs 4) | 19– |
§ 223 normiert