UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§§ 217—220
Die § 217 bis 220 dHGB enthielten ursprünglich Vorschriften über die AG. Diese sind bereits durch das EG zum dAktG 1937, RGBl I 166, aufgehoben worden und daher in Österreich nie in Kraft getreten.