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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 215 Vorlage bei Vermögensauseinandersetzungen

Robert Fucik

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Einleitung
13
II.
Vorlageauftrag
4
III.
Parteiöffentlichkeit
5
IV.
Selbstständiger Vorlageanspruch
6, 7

I. Einleitung

1

§ 215 sieht im Gegensatz zu § 214 eine Erweiterung der Vorlage der und Einsicht in die gesamten Bücher vor. Genauer liegt die Erweiterung in dreierlei Gesichtspunkten:

1.

erstreckt sich der Auftrag zur Vorlage auf den gesamten Inhalt der Bücher;

2.

ist dadurch die parteiöffentliche Einsicht in die vorgelegten Bücher weiter als nach § 214 und

3.

kann die Vorlage nach hM schon vor einem anhängigen Verfahren (arg „Vermögensauseinandersetzungen“ statt „Rechtsstreit“) angeordnet werden.

2

Vorläufer sind Art 40 AHGB, § 47 Abs 1 HGB (vor dem RLG), § 215 HGB (vor dem HaRÄG); entspr Regelungen in D bietet § 260 dHGB.

3

§ 215 gilt für Vermögensauseinandersetzungen, deren Gegenstand (zumind auch) das Unt einer unternehmensrechtl rechnungspflichtigen Person ist. Die Aufzählung (Erbschaft, Gütergemeinschaft, GesTeilung) ist bloß demonstrativ; ebenso fallen etwa Leibrentenverträge, Abschichtungen oder Schenkungen des Vermögens darunter.

II. Vorlageauftrag

4

Anders als nach § 214 kann sich der Vorlageauftrag in s...

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