UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 213 Vorlage im Rechtsstreit
Literatur
Feil, Handelsbücher als Beweismittel, GesRZ 1977, 7; Neumayr, Die Entlastung des Geschäftsführers, JBl 1990, 273; Bajons, Die Beweisführung durch Handelsbücher, NZ 1991, 51; Klicka, Aufklärungspflichten der Prozeßparteien im österreichischen Zivilprozeßrecht, JBl 1992, 231; Bienert-Nießl, Materielle Auskunftspflichten im Zivilprozess (2003); Schumacher, Zur Exekution von Rechnungslegungsansprüchen, RdW 2007, 259; ders, Neue Entwicklungen zum prozessualen Urkundenvorlageanspruch, RdW 2011, 319.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | ||
II. | Voraussetzungen | ||
A. | Rechtsstreit | ||
B. | Antrag und Amtswegigkeit | ||
C. | Deckung im Vorbringen | ||
D. | Gegenstand der Vorlagepflicht | ||
III. | Vorlageauftrag | ||
IV. | Ergänzende Rechtsgrundlagen |
I. Einleitung
1
Die § 213 ff behandeln nicht Aspekte der Rechnungslegung, sondern die Verwendbarkeit der Bücher als Beweismittel im Zivilverf, nämlich die Möglichkeit der (auch amtswegigen) Anordnung der Vorlage der Bücher (§ 213), die Einsicht in Teile der Bücher sowie deren Abschrift samt den Grenzen der Offenlegungspflichten (§ 214), die unbeschr Vorlage bei Vermögensauseinandersetzung (§ 215) und die Pflicht zur Lesbarmachung v auf Datent...