UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 209 Bewertungsvereinfachungsverfahren
Literatur
Herzig/Gasper, Eine Zwischenbilanz zur Lifo-Diskussion, DB 1992, 1301; Buchner, Die Festwertrechnung in der europäischen Rechnungslegung, BB 1995, 2259; Schneider, Sind Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie das Lifo-Verfahren oder die Festwertrechnung, Steuervergünstigungen? StuW 1996, 145; Hoffmann, Sachverhaltsgestaltungen zur Nutzung der built-in flexibility von Verbrauchsfolgeverfahren, DStR 1996, 156; Sprey, Das LIFO-Verfahren als Steuervergünstigung? (1997); Zülch/Hofmann, Praxiskommentar BilMoG (2009); Brösel/Mindermann/Boecker, Zur Vereinfachung der Vorratsbewertung durch BilMoG, BRZ 2009, 501.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
§ 209 sieht zwei Erleichterungen vor, die wahlweise neben der Einzelbewertung angewandt werden können. Die damit einhergehende Verletzung des Grundsatzes der Einzelbewertung wird iSd Wirtschaftlichkeit und unter Wesentlichkeitsgedanken hingenommen.
2
Abs 1 dieser Bestimmung regelt das Festwertverfahren. Nach diesem Verfahren können Vermögensgegenstände des SachAV sowie Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe unter bestimmten Voraussetzungen mit einem gl...