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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 194 Unterzeichnung

Klaus Hilber

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Allgemeines
14
II.
Zeichnungspflichtige Person(en)
59
III.
Gegenstand der Unterzeichnung

I. Allgemeines

1

Der Zweck der Regelung liegt wohl darin, einen Anhaltspunkt für den Zeitpunkt der Fertigstellung des JA zu liefern. Dies geschieht durch die Beisetzung des Datums anlässlich der Unterzeichnung. Die Ges muss ein unterschriebenes Exemplar des JA bei der Ges aufbewahren.

2

Der OGH führte aus, dass die Unterschriftsleistung eine deklarative Bestätigung dessen ist, dass der unterschriebene JA auch der v den Gf aufgestellte und...

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