UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 188 Anfechtung im Insolvenzverfahren
Literatur
Karsten Schmidt, Die Kreditfunktion der stillen Einlage, ZHR 140 (1976) 475; Florstedt, Zum Ordnungswert des § 136 InsO, ZInsO 2007, 914.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
1
Die Bestimmung normiert einen Insolvenzanfechtungstatbestand (Rz 2) außerhalb der IO, der Masseschmälerung durch Vereinbarung (Rz 4) von Einlagenrückgewähr oder Verlustausschluss (Rz 3) im letzten Jahr vor Insolvenzeröffnung verhindern soll. Die Norm soll Gefahr der Begünstigung des stGfter wg dessen Informationsmöglichkeiten und Naheverhältnis zum Untnr hintanhalten. § 188 ist als Gläubigerschutzbestimmung unabdingbar. Anwendung der § 27 ff IO bleibt unberührt.
II. Anfechtbare Rechtshandlung (Abs 1, 2)
2
§ 188 setzt zunächst Insolvenz (inkl SanierungsVerf; nach hA auch analoge Anwendung für Abweisung mangels Masse) eines Untnr voraus, an dessen Unt stiller Gesellschafter beteiligt ist. Str ist, ob § 188 einerseits auf andere langfristige Finanzierungsformen analog anwendbar und andererseits für Kleinanleger ohne ausreichende Kontrollmöglichkeiten teleologisch zu reduzieren ist. Subj Tatbestandsvo...