UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 186 Auseinandersetzung
Literatur
Sudhoff, Gewinnanteil und Auseinandersetzungsquote des stillen Gesellschafters, NJW 1960, 2121; W. Jud, Gesellschaftsvertragliche Abfindungsvereinbarungen – insbesondere der Firmenwertausschluß – in Familienpersonengesellschaften, ÖZW 1978, 102; K. Schmidt, Abfindung, Unternehmensbewertung und schwebende Geschäfte, DB 1983, 2401; Hirschler/Sulz, Die Mindestabschichtung des atypisch stillen Gesellschafters, RWZ 1994, 30; Klöpper, Kündigung und Abfindung stiller Gesellschafter (1998); Oberndorfer, Zur Zulässigkeit einer Abfindungsgarantie zugunsten eines atypisch stillen Gesellschafters, RdW 2005, 476; Enzinger, Außergerichtliche Sanierung, in Konecny (Hrsg) Insolvenz-Forum 2004 (2005) 15; Trenker, Der atypisch stille Gesellschafter in der Insolvenz des Unternehmers, wbl 2011, 126.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
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Die Bestimmung regelt Folgen der Auflösung (zu Auflösungsgründen s § 184, 185). Mangels Gesesllschaftsvermögens ist keine Liquidation erforderl, es kommt lediglich zur Auseinandersetzung der schuldrechtl Ansprüche (Abs 1). Daran ändert auch die Fortsetzung schwebender Geschäf...