UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 183 Kontrollrecht des stillen Gesellschafters
Literatur
Schlitt, Die Informationsrechte des stillen Gesellschafters in der typischen stillen Gesellschaft und in der stillen Publikumspersonengesellschaft (1996); Rassi, Verfahrensrechtliche Fragen der Bucheinsicht, ÖJZ 1997, 891; ders, Fragen der Bucheinsicht im Gesellschaftsrecht, ecolex 1999, 546. – S weiters die Nw bei § 118; § 166.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
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Die Bestimmung gewährt dem Stillen ein ordentl (Abs 1) u ao (Abs 3) Kontrollrecht zur Wahrnehmung seiner gesellschaftl R. Weitere R gem § 118 stehen Stillem indes nicht zu (Abs 2). § 183 entspricht fast wörtlich § 166, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. § 183 ist grds dispositiv, Abs 3 kann aber ebenso wenig wie Anspruch auf Mitteilung des JA zur Gänze ausgeschlossen werden. GfBefugnis/-Pflicht des Stillen begründet auch umfassende Informationsansprüche. KontrollR sind nicht übertragbar, Ausübung durch SV ist aber möglich, wobei Untnr wegen Gefahr der Interessenschädigung nicht jede Person als SV akzeptieren muss. Kosten sind idR von stGfter zu tragen. Bei mehrgliedrig...