UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 168 Gewinnausschüttung
Literatur
C. Nowotny, UGB – Was bringt es Neues für die Personengesellschaften? RdW 2007, 142; Verweijen, Das neue Recht der Personengesellschaften, NZ 2007, 1.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | ||
II. | Gewinnentnahmerecht des Kommanditisten | ||
A. | Nichtleistung der Einlage | ||
B. | Einlageminderung durch Verluste oder Gewinnauszahlungen | ||
III. | Keine Gewinnrückzahlung |
I. Einleitung
1
Abs 1 stellt Kompl und Kdt hinsichtl der Gewinnausschüttung weitgehend gleich. Beide haben grds einen Anspruch auf Auszahlung ihres gesamten Gewinns (§ 122 Abs 1 S 1) und für beide gilt § 122 (S 2). Zusätzl Schranken gelten für den Kdt (s Rz 5 ff). Als Regelung des Innenverhältnisses sind die Beschränkungen dispositiv und nicht im Interesse der Gl zwingend. Insofern schützen sie lediglich reflexiv die Gl; im Übrigen werden GlInteressen hinreichend durch den zwingenden § 172 Abs 3 S 2 berücksichtigt. Abs 2 (ehem § 169 Abs 2 HGB; s auch Art 7 Nr 2 Abs 4 EVHGB) stellt klar, dass den Kdt insofern keine Nachschusspflicht trifft, als er nicht verpflichtet ist, bezogenen Gewinn wg späterer Verluste zurückzuzahlen; das gilt auch für Kompl und OG-Gfter. Zur Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) s ...