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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 164 Geschäftsführung

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einleitung
1
II.
Gewöhnliche Geschäftsführung
2
III.
Ungewöhnliche Geschäfte
3
IV.
Abweichende Vertragsgestaltung
4, 5
V.
Rechtsstellung geschäftsführender Kommanditisten
6

I. Einleitung

1

Die Geschäftsführungsbefugnis der Kompl richtet sich nach § 114 ff (§ 161 Abs 2); jene der Kdt regelt § 164. Grundlagengeschäfte sind nicht Gegenstand der Geschäftsführung (s § 114 Rz 3), sie bedürfen der Zustimmung der Kdt. Für Erteilung und Widerruf v Prokura gilt § 116 Abs 3. Sind Kdt nicht geschäftsführungsbefugt, bedarf die Erteilung v Prokura ihrer Zustimmung, sofern ein ungewöhnl Geschäft vorliegt (s § 116 Rz 6).

II. Gewöhnliche Geschäftsführung

2

Kommanditisten sind v der gewöhnl Geschäftsführung (zur Abgrenzung s § 116 Rz 2) ausgeschlossen (S 1), dh hiezu weder berechtigt noch verpflichtet; sie haben kein WiderspruchsR (S 1 HS 2). Damit obliegt der gewöhnl Geschäftsbetrieb den Kompl. Handlungspflichten der Kdt kö...

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