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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 163 Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander

Sixtus-Ferdinand Kraus

1

In terminologischer Abweichung v § 108 ordnet § 163 in materieller Übereinstimmung mit diesem und im scharfen Gegensatz zum Außenverhältnis (§§ 170 ff) die Dispositivität des Innenverhältnisses an.

2

Das RVerhältnis der KG-Gfter untereinander richtet sich in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag. Die Vertragsfreiheit des Innenverhältnisses ist nicht schrankenlos; zu den allg und gesellschaftsrechtl Grenzen s § 108 Rz 3 ff. Enthält der GesVertrag keine abw Regelungen, gelten die §§ 164 bis 169 über die Geschäftsführung, das Wettbewerbsverbot, die KontrollR sowie über die Gewinn- und Verlustverteilung. Auf der nächsten Stufe sind subsidiär gem § 161 Abs 2 die § 109 bis 122 anwendbar. Subsidiär zu diesen gelten § 1175 ff ABGB (§ 105 Rz 1, § 108 Rz 2).

3

Zum Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Treuepflicht, Gleichbehandlungsgrundsatz sowie zu den Rechten und Pflichten der Gfter) s § 108 Rz 7 ff.

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