UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 162 Anmeldung zum Firmenbuch
Literatur
W.-D. Arnold, Die Gründung der GmbH & Co im Handelsrecht, in Kastner/Stoll (Hrsg), Die GmbH & Co KG im Handels-, Gewerbe- und Steuerrecht2 (1977) 113; Schleinzer, Die Registrierung der GmbH & Co, in Kastner/Stoll, aaO 215; Koppensteiner, Haftungsprobleme bei der Übertragung von Kommanditanteilen, GesRZ 1982, 119; Kresbach/Schneider, Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Erhöhung einer Kommanditeinlage? RdW 1999, 9; Harrer, Kommanditgesellschaft und HGB-Reform, GesRZ 2004, 85; U. Torggler, Die GmbH & Co KG in Gründung, in GedS Arnold (2011) 55; s auch die LitNachweise bei § 106.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
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Für die Erstanmeldung und einzutragenden Änderungen gelten gem § 161 Abs 2 zunächst die § 106–107 sowie die entspr FB-rechtl Normen. § 162 passt diese Normen an die Besonderheiten der KG an. § 175 ergänzt § 162. Abs 1 verweist für den Inhalt der Erstanmeldung auf die einschlägigen Z der § 3 – richtigerweise seit PuG 2006 Abs 1 – und 4 FBG. Zu beachten ist auch die Ersichtlichmachung der Anschrift bei der Eintragung nP (§ 3 Abs 2 FBG). Abs 2 stellt klar, dass auch der ...