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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 156 Rechtsverhältnis der bisherigen Gesellschafter untereinander

Simone Wasserer

1

§ 156 stellt klar, dass auf die Ges iL grds auch die Bestimmungen, die für die werbende Ges gelten, anwendbar bleiben, zumind soweit sie nicht durch die speziellen Normen der § 145 ff ersetzt werden oder sich aus dem Zweck der Liquidation etwas Abweichendes ergibt. Über den Wortlaut des § 156 hinaus gelten auch der erste, vierte und sechste Titel in diesem Stadium, vorbehaltl wiederum der genannten Einschränkungen. Dieses durchgängig anerkannte Verständnis v § 156 beruht auf dem Umstand, dass die Ges ab dem Akt der Auflösung bis zur Vollbeendigung zwar mit geändertem Zweck, aber jedenfalls unter Wahrung ihrer rechtl Identität fortbesteht (vgl § 145 Rz 6).

2

Grds unanwendbar bzw ersetzt werden insb folgende Bestimmungen: Aus dem ersten Titel wird § 107 Abs 2 durch die Musterzeichnungspflicht der Liquidatoren gem § 148 Abs 3 ersetzt. § 112 f aus dem zweiten Titel gelten grds nicht mehr. An die Stelle der § 114–117 treten die § 146 f und § 149 ff, die die Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren und damit zusammenhängende Regelungsgegenstände wie zB deren Bestellung und Abberufung, das WeisungsR und ...

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