Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 156 Rechtsverhältnis der bisherigen Gesellschafter untereinander

Simone Wasserer

1

§ 156 stellt klar, dass auf die Ges iL grds auch die Bestimmungen, die für die werbende Ges gelten, anwendbar bleiben, zumind soweit sie nicht durch die speziellen Normen der §§ 145 ff ersetzt werden oder sich aus dem Zweck der Liquidation etwas Abweichendes ergibt. Über den Wortlaut des § 156 hinaus gelten auch der erste, vierte und sechste Titel in diesem Stadium, vorbehaltl wiederum der genannten Einschränkungen. Dieses durchgängig anerkannte Verständnis v § 156 beruht auf dem Umstand, dass die Ges ab dem Akt der Auflösung bis zur Vollbeendigung zwar mit geändertem Zweck, aber jedenfalls unter Wahrung ihrer rechtl Identität fortbesteht (vgl § 145 Rz 6).

2

Grds unanwendbar bzw ersetzt werden insb folgende Bestimmungen: Aus dem ersten Titel wird § 107 Abs 2 durch die Musterzeichnungspflicht der Liquidatoren gem § 148 Abs 3 ersetzt. §§ 112 f aus dem zweiten Titel gelten grds nicht mehr. An die Stelle der §§ 114–117 treten die §§ 146 f und §§ 149 ff, die die Geschäftsführungsbefugnis der Liquidatoren und damit zusammenhängende Regelungsgegenstände wie zB deren Bestellung und Abberufung, das WeisungsR...

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