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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 154 Liquidationsbilanz; Zuweisung des Liquidationsgewinnes oder -verlustes

Simone Wasserer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einleitung
1
II.
Liquidationseröffnungsbilanz
24
III.
Liquidationsschlussbilanz
5, 6
IV.
Pflichten der Liquidatoren
7

I. Einleitung

1

Der Zeitraum zw Beginn und Ende der Liquidation bildet einen in sich geschlossenen Rechnungsabschnitt, für den anhand v Sonderbilanzen der Gesamtgewinn oder -verlust zu ermitteln ist. § 154 verpflichtet daher die Liquidatoren, sowohl bei Beginn als auch bei Beendigung der Abwicklung eine Bilanz zu erstellen. Nach traditionellem Verständnis werden durch diese zwingend zu erstellende Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanz die externen RLPflichten der Ges abschließend geregelt; es besteht insb keine Pflicht zur Erstellung v Jahresabschlüssen. Die Pflicht zur Erstellung der Sonderbilanzen nach Abs 1 gilt ohne Unterschied, ob die Ges einer unternehmensrechtl Rechnungslegungspflicht gem § 189 ff unterliegt oder nicht; damit sind auch Liquidatoren kleiner Ges verpflichtet, eine Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanz anzufertigen. Fallen Auflösung und Beendigung der Ges zusammen, bleibt kein Raum für § 154. Bei eine...

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