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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 10 Veröffentlichungen

Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Normentwicklung und -zweck
1, 2
II.
Normadressaten
3, 4
III.
Veröffentlichungen
59
IV.
Ausnahmen
1012

I. Normentwicklung und -zweck

1

Die Bestimmung wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2001 neu gefasst und trat mit in Kraft. Das HaRÄG brachte keine inhaltlichen Änderungen.

2

Zweck der Bestimmung ist die Erfüllung der Publizitätsfunktion des FB. Nicht nur die einzutragenden Tatsachen, sondern auch deren Änderungen sind der Öffentlichkeit grds durch zwei Publizitätsmittel, die elektronische Ediktsdatei (§ 89j GOG) und das ABlzWrZ, bekannt zu machen.

II. Normadressaten

3

Adressaten der Norm sind einerseits das FBGericht selbst, andererseits die Wiener Zeitung GmbH und die eingetragenen RTräger.

4

Die Wiener Zeitung GmbH wird bei der Veröffentlichung als Organ des Bundes hoheitlich tätig. Der OGH hat daher den RWeg hinsichtl gegen die Wiener Zeitung GmbH gerichteter Klagen, die (deliktische...

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