UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 122 Gewinnausschüttung und Entnahmen
Literatur
Straube, Die Gewinnverteilung im Gesellschaftsrecht, GesRZ 1973, 10; Gruber, OG/KG Anspruch auf Gewinnauszahlung, RdW 2011, 643; Kalss, Kapitalschutzregelungen der GmbH & Co KG, in GedS Arnold (2011) 77; C. Nowotny, Gewinn, Entnahmen und Eigenkapital bei der GmbH & Co KG, in GedS Arnold (2011) 99; U. Torggler, Gesellschafterklagen auf Unterlassung oder Vornahme von Geschäftsführungsmaßnahmen, Ges 2011, 57; IDW, Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG nach der RLG, IWP/RL 4 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | ||
II. | Ausschüttungsanspruch | ||
III. | Schranken der Geltendmachung | ||
A. | Offenbarer Schaden | ||
B. | Beschluss der Gesellschafter | ||
C. | Nichtleistung der Einlage | ||
IV. | Verbot der Kapitalanteilsminderung | ||
V. | Abweichende Vereinbarungen |
I. Einleitung
1
Abs 1 regelt das Entnahmerecht und unterwirft dieses Beschränkungen (Satz 2; Rz 7 ff). Gem Abs 2 ist ein Gfter ohne Einwilligung der anderen nicht befugt, Entnahmen zu tätigen, die über die nach Abs 1 gestatteten hinausgehen. Zur Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) s § 120 Rz 2.
II. Ausschüttungsanspruch
2
Jeder Gesellschafter – auch jener, welcher nicht an der Ges beteiligt ist – hat einen Entna...