UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 121 Berechnung von Gewinn und Verlust
Literatur
W. Jud, Die Ergebnisverteilung bei Familienpersonengesellschaften als Anwendungsfall eines beweglichen Systems im Gesellschaftsrecht, in FS Wilburg (1975) 119; Bergmann, Der Kommanditist als Arbeitsgesellschafter, RdW 2008, 382; U. Torggler, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit im Wirtschaftsrecht, JBl 2011, 762; AFRAC, Die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG (2012).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | ||
II. | Gewinnverteilung | ||
A. | Überblick | ||
B. | Gewinnanteil für Dienste | ||
C. | Restgewinnverteilung | ||
III. | Verlustverteilung | ||
IV. | Abweichende Vereinbarungen |
I. Einleitung
1
§ 121 legt – entgegen seiner Überschrift – fest, wie der gem § 120 ermittelte Gewinn bzw Verlust zu verteilen ist. Das seit dem HaRÄG neue Verteilungsmodell – zur Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) s § 120 Rz 2 – nimmt sich die Vertragspraxis zum Vorbild, die abw v HGB oft eine Verteilung nach festen Quoten vorsah. § 121 idgF basiert auf der Wertung, dass es für gewöhnl dem Willen der Gfter entspricht, ihren Anteil am Gewinn zur Gänze im Ausmaß ihrer KapBeteiligung (KapAnteile) zugewiesen zu bekommen; ein Ausgleich ist jedoch dann geboten, we...