UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 120 Gewinn und Verlust
Literatur
Ulmer, Die Mitwirkung des Kommanditisten an der Bilanzierung der KG, in FS Hefermehl (1976) 207; H. Torggler, Zur „Feststellung“ der Bilanz der KG, in FS Stadler (1981) 299; Weilinger, Die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses (1997); Krejci, UGB: Zur OG, KG und GesBR, ÖJZ 2006, 53.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | ||
II. | Gewinn-/Verlustermittlung | ||
A. | Arten der Abrechnung | ||
B. | Ergebnisermittlung auf Grund des Jahresabschlusses | ||
C. | Ergebnisermittlung auf Grund einer sonstigen Abrechnung |
I. Einleitung
1
§§ 120–122 stehen in sachlichem Zusammenhang. § 120 regelt in Abhängigkeit v der Bilanzierungspflicht (§ 189) die Ermittlung von Gewinn und Verlust und ordnet an, dass für jeden Gfter sein Anteil am Gewinn und Verlust zu berechnen ist. § 121 bestimmt, wie der ermittelte Gewinn auf die Gfter zu verteilen ist (§ 121). § 122 regelt das Entnahmerecht.
2
Nach der Übergangsbestimmung (§ 907 Abs 9) sind die § 120–122 idgF vorbehaltl abw Vereinbarung nur auf PersGes anzuwenden, die nach dem errichtet wurden. Für davor errichtete Ges gelten die Regelungen des HGB fort.
II. Gewinn-/Verlustermittlung
A. Arten der Abrechnung
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Der Anknüpfungspunkt...