UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 116 Umfang der Geschäftsführungsbefugnis
Literatur
Enzinger, Zum Sicherungsanspruch bei Mehrheitsbeschlüssen, wbl 1991, 316, vgl LitNachweise zu § 114.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
II. | Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb | ||
III. | Ungewöhnliche Geschäfte | ||
A. | Definition | ||
B. | Geschäftsführungsbefugnis | ||
IV. | Bestellung und Abberufung von Prokuristen (Abs 3) | ||
V. | Abweichende Regelungen |
I. Einführung
1
§ 116 diff hins des Gegenstands der Geschäftsführung (ausf § 114 Rz 2) zw gewöhnl (Abs 1) und ungewöhnl Betriebsgeschäften (Abs 2). Wozu eine Handlung zählt, ist im Einzelfall zu beurteilen unter Berücksichtigung v: GesVertrag, Art und Umfang des betr Unt sowie Art, Größe, Bedeutung und Risiko des jeweiligen Geschäfts für das konkrete Unt. Der GesVertrag kann (un)gewöhnl Maßnahmen demonstrativ bzw taxativ aufzählen. Nur die unvertretbare Qualifikation als (un)gewöhnl Betriebsgeschäft durch die Vorinstanz ist einer oberstgerichtl Überprüfung zugänglich. Sonderregeln gelten für Erteilung und Widerruf der Prokura (s Rz 6 ff).
II. Gewöhnlicher Geschäftsbetrieb
2
Zur Vornahme gewöhnl Betriebsgeschäfte ist – mangels abw Regelung im GesVertrag – jeder einzelne geschäftsführende Gfter berechtigt (ausf § 115 R...