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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 111 Verzinsungspflicht

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Einführung
1
II.
Erfasste Sachverhalte
25
III.
Weitere Konsequenzen
6

I. Einführung

1

Abs 1 ordnet zum Ausgleich v entgangenem KapNutzen eine verschuldensunabh Verzinsung bestimmter gegen Gfter gerichteter GesAnsprüche an, ohne die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens auszuschließen (Abs 2). § 111 ist dispositiv (zB Ausschluss, höherer oder niedrigerer Zinssatz, Vertragsstrafe). Der Zinsanspruch ist ein Sozialanspruch (§ 108 Rz 7) und kann daher v jedem Gfter (actio pro socio, § 108 Rz 14 f) geltend gemacht werden.

II. Erfasste Sachverhalte

2

Die Variante 1 der Verzinsungspflicht betrifft die nicht rechtzeitige Zahlung der Geldeinlage unabh v der Form der Erbringung (in bar, unbar [Scheck oder Wechsel], in- oder ausländischer Währung), nicht aber andere Einlagen, sofern sie nicht „geldähnlich“ sind (nicht: Sacheinlage, Dienstleistung oder Verpflichtung aus Drittgeschäft). Die Fälligkeit richtet sich nach dem GesVertrag, iZw sind Geldeinlagen sofort fällig (§ 904 ABGB).

3

Verzinsungspflicht nach Variante 2 besteht, wenn eingenommenes Gesellschaftsgeld (unabh v der Form; s Rz 2), ...

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