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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 110 Ersatz für Aufwendungen und Verluste; Herausgabepflicht

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Einführung
1
II.
Aufwandersatzanspruch (Abs 1, 1. HS)
25
III.
Ersatz von Verlusten (Abs 1, 2. HS)
68
IV.
Ersatzanspruch
9
V.
Vorschüsse (Abs 3)
VI.
Herausgabepflicht (Abs 4)

I. Einführung

1

§ 110 regelt vermögensrechtl Ansprüche für den Fall, dass ein Gfter für die Ges tätig wird: Ersatz v Aufwendungen und Verlusten (Abs 1), Verzinsung aufgewendeten Geldes (Abs 2), Anspruch auf Vorschüsse (Abs 3), Herausgabepflicht (Abs 4). § 110 lehnt sich an das AuftragsR an (§ 1014 ABGB) und beruht auf dem Prinzip der Risikohaftung für Tätigkeiten in fremdem Interesse. § 110 ist dispositiv.

II. Aufwandersatzanspruch (Abs 1, 1. HS)

2

„Aufwendungen“ sind vermögenswerte Leistungen jeglicher Art, die ein Gfter ohne Verpflichtung...

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