Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 107 Anmeldeverpflichtete, Musterzeichnung

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einführung
1
II.
Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter (Abs 1)
24
III.
Die Musterzeichnung (Abs 2)
57

I. Einführung

1

Nach der „vertretungsrechtl Sonderregel“ des Abs 1 sind sämtl Gfter zur Anmeldung der Tatsachen gem § 106 verpflichtet. Die Gfter müssen ihre Erklärungen nicht gleichzeitig abgeben. Zweck ist die Gewährleistung der Richtigkeit des Angemeldeten und die Erleichterung der Anmeldungsprüfung. § 107 gilt grds nur für Anmeldungen gem § 106 (s aber § 106 Rz 2), sodass FBAnmeldungen ansonsten in vertretungsbefugter Zusammensetzung vorgenommen werden können. Abs 2 normiert für die vertretungsbefugten Gfter die öff-rechtl – und daher der Disposition der Gfter entzogene – Pflicht zur Musterzeichnung. Sie soll dem RVerkehr ermöglichen, die Unterschrift auf ihre Echtheit zu prüfen.

II. Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter (Abs 1)

2

Zur öff- und privatrechtl Anmeldungspflicht s § 106 Rz 4. Die Tatsachen gem § 106 sind v sämtlichen Gesellschaftern anzumelden, somit auch v jenen, die v der Vertretung und/oder Geschäftsführung au...

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