UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 106 Anmeldung zum Firmenbuch
Literatur
Reich-Rohrwig, Formalitäten bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft, ecolex 1990, 33; ders, Gründung einer OG oder KG, ecolex 2007, 84; Birnbauer, Anmeldung einer offenen Gesellschaft (OG), GeS 2007, 195; S. Kraus, O(H)G und Erbengemeinschaft – alles neu macht das UGB? in FS Aicher (2012) 365.
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
1
Als Voraussetzung für die Eintragung ist die Anmeldung der OG zur FB-Eintragung (Satz 1) zugleich Bedingung für das Entstehen ihrer Rechtsträgerschaft (§ 123 Abs 1). Da unvollständig und überflüssig, wurde die noch im HGB enthaltene Aufzählung des Anmeldungsinhalts bei Ersteintragung durch Verweise auf die einschlägigen Z der § 3 – richtigerweise seit PuG Abs 1 – und 4 FBG ersetzt (S 2). Überdies ist bei der Eintragung natP ihre Anschrift ersichtlich zu machen (§ 3 Abs 2 FBG). § 106 gilt auch für vor dem errichtete Ges (§ 907 Abs 8).
2
§ 107 HGB, wonach die nachträgliche Firmenänderung, die Sitzverlegung und der Gesellschaftereintritt anzumelden waren, ist entfallen, weil die Norm angesichts § 10 FBG für entbehrlich erachtet wurde. Tatsäc...