UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5 Anwendungsbereich der weiteren Bücher
1
§ 5 ist ohne Vorbild im HGB und gem § 906 Abs 14 mit in Kraft getreten. Er soll Übersichtlichkeit des UGB fördern, klammert aber die bes Voraussetzungen einzelner Abschn aus (vgl zB § 178, 221, 244, 381). § 5 hat daher höchstens klarstellende Bedeutung, sodass iW auf die Kommentierungen der einzelnen Abschn verwiesen werden kann. Konkretisierungsbedürftig ist auch der Verweis des letzten HS über den Anwendungsbereich des wg seiner geringen praktischen Bedeutung nicht kommentierten Fünften Buchs (Seehandel); vgl bspw § 484 (Reeder), § 511 (Schiffer), § 556 (Frachtvertrag).