UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 56 Ladenvollmacht
Literatur
Wellspacher, Das Vertrauen auf äußere Tatbestände im bürgerlichen Rechte (1906) 108 ff; Weimar, Die Vertretungsmacht des Ladenangestellten (§ 56 HGB), MDR 1968, 901; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht (1971) 189 ff; G. Frotz, Verkehrsschutz im Vertretungsrecht (1972) 345 ff; Welser, Äußerer Tatbestand, Duldung und Anschein im Vollmachtsrecht, JBl 1979, 1; Altmeppen, Disponibilität des Rechtsscheins (1993) 174 ff; Häuberlein, Die Ladenvollmacht, JuS 1999, 624; Wilhelm, Die Vertretung von Gemeinden in der Sicht der Rechtsprechung, NZ 2001, 149; Merkt, Die dogmatische Zuordnung der Duldungsvollmacht zwischen Rechtsgeschäft und Rechtsscheintatbestand, AcP 204 (2004) 638.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
II. | Anscheinsvollmacht | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Rechtsfolge | ||
III. | Ladenvollmacht | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Voraussetzungen | ||
C. | Rechtsfolge |
I. Einführung
1
Die Laden- oder Lagervollmacht schützt das Vertrauen des Verkehrs darauf, dass Ladenangestellte über Vollmacht zu gewöhnl Verkäufen und Empfangnahmen verfügen. Sie geht insofern über § 48, 54 hinaus, als nicht nur Vertrauen auf Umfang, sondern auch auf Bestand der Vollmacht geschützt wird. ...