UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 55 Beschränkbarkeit der Handlungsvollmacht
Literatur
Altmeppen, Disponibilität des Rechtsscheins (1993) 178 ff; M.-L. Fellner, Zum Verhältnis von Anscheinsvollmacht und falsus-procurator-Haftung: zwingender Vertrauensschutz oder Wahlrecht? JBl 2003, 621. – S weiters die Nw bei § 54.
Übersicht der Kommentierung
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I. Gutglaubensschutz
1
Beschränkungen des gewöhnl mit Vollmachtstyp verbundenen Umfangs brauchen gutgl Dritte nicht gegen sich gelten zu lassen (§ 54 Rz 7, 15), wobei Gutglaubensmaßstab str ist. Weitestgehend Einigkeit herrscht, dass Dritten keine Nachforschungspflichten treffen. Str ist aber, ob dies noch mit leichter Fahrlässigkeit vereinbar ist oder bereits grobe Fahrlässigkeit gemeint ist. Ggü Verbrauchern sind Beschränkungen gem § 10 KSchG erst bei positiver Kenntnis wirksam. Bei grober Fahrlässigkeit hat Untnr jedoch RücktrittsR.
2
Unwirksamkeit der Beschränkung bedeutet, dass unbeschränkte Vertretungsmacht (Umfang gem § 54) des HandlBevollm fingiert wird. Vertretungshandlung wirkt also uneingeschränkt ggü Untnr. Als Vertrauensschutzbestimmung zugunsten Dritter hat dieser vorbehaltl § 1016 ABGB Wahl, ob er Schutz in Anspruch nimmt oder Ver...