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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 36 Ehepakte von Unternehmern

Klaus Jennewein

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Allgemeines
14
II.
Rechtsfolgen der Eintragung
5, 6
III.
Rechtsfolgen bei unterlassener Eintragung
79

I.Allgemeines

1

Ehepakte (Notariatsaktspflicht gem § 1 NotAktG) sind Verträge, die in der Absicht auf die eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden (§ 1217 ABGB); iW dienen sie dazu, den gesetzl Güterstand der Gütertrennung abzuändern (s auch § 43 Abs 1 Z 21 EPG).

2

Erfasst sind Ehepakte eines im FB eingetragenen Untnr sowie eines unbeschränkt haftenden Gfter einer PersGes (Abs 5). Geschützt werden die UntGl.

3

Eintragungspflicht besteht nicht (nur fakultativ); Nichteintragung führt lediglich zu potenziellen Nachteilen für den betreffenden Ehegatten. Antragslegitimiert ist jeder Ehegatte (nicht nur der Untnr).

4

Einzutragen sind das Datum der Ehepakte bzw ihrer Änderungen sowie Name und Geburtsdatum des Ehegatten. Der Ehepakt ist vorzulegen und in die öff Urkundensammlung (§ 12 FBG) aufzunehmen.

II. Rechtsfolgen der Eintragung

5

Alle UntGl, die nach Eintragung des Ehepakts ihre Forderung gegen den Untnr erworben haben, müssen...

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