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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 35 Unterschriftenzeichnung

Klaus Jennewein

1

Musterunterschrift (in öff beglaubigter Form gem § 11) ist nur von den vertretungsbefugten Vorstandsmitgliedern der jurPers einzureichen.

2

Damit soll die Echtheit der Unterschrift überprüfbar gemacht werden; Zeichnung hat in der Form des § 11 zu erfolgen; Einreichung kann gem § 24 FBG durchgesetzt werden.

3

§ 35 hat rein ordnungspolitischen Charakter; wenn ein Handeln im Namen des Unt erkennbar ist, ist Geschäft wirksam.

UGB | Unternehmensgesetzbuch

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